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Winterdienst und Schneeräumpflicht


Eintrag vom 08.01.2026, 12:24 Uhr

Aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung weist die Stadt Lohr a.Main auf die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht hin. Diese Pflichten dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger.

Wer ist verantwortlich?

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege und Straßenbereiche, die an ihr Grundstück angrenzen, frei von Schnee und Eis zu halten. Die Pflicht kann im Einzelfall auf Mieter oder Pächter übertragen werden.

Was muss geräumt werden?

  • Gehwege: räumen und streuen
  • Kein Gehweg: 1 Meter breiten Streifen auf der Straße freihalten
  • Fußwege: ebenfalls räum- und streupflichtig
  • Der Schnee darf den Verkehr nicht behindern.

Womit darf gestreut werden?

  • Erlaubt: Sand, Splitt oder andere abstumpfende Stoffe
  • Nicht empfohlen: Tausalz oder ätzende Mittel
  • Ausnahme: bei besonderer Glätte auf Treppen oder steilen Straßenabschnitten darf Streusalz eingesetzt werden.

Zeiten für Räumen & Streuen

  • Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
  • Sonn- & Feiertage: 8:00 – 20:00 Uhr

Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer

Auch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer müssen sich den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen.

Hinweis für Autofahrer

Bei angekündigtem Schneefall sollten Autos nach Möglichkeit nicht am Straßenrand geparkt werden, damit der Bauhof die Straßen effektiv räumen kann.

Weitere Informationen

Die vollständige Verordnung über die Räum- und Streupflicht finden Sie in der Ortsrechtssammlung der Stadt Lohr a.Main.

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