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Vaterschaftsanerkennung


Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Die Vaterschaftsanerkennung ist bei unverheirateten Eltern notwendig. Sie kann bei jedem Standesamt vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Die Vaterschaftsanerkennung ist dafür da, dass der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Zum einen entsteht die Unterhaltspflicht. Der Vater ist also für das Kind zum Unterhalt verpflichtet. Andersherum genauso - das heißt, dass auch das Kind dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig werden kann. Zum anderen beeinflusst die Vaterschaftsanerkennung das Erbrecht. Vater und Kind sind dann gegenseitig erbberechtigt. Die Vaterschaftsanerkennung stellt keine Sorgerechtserklärung dar, diese muss gesondert beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.

Die Vaterschaftsanerkennung besteht immer aus 2 Teilen - zum einen Erkennt der Vater die Vaterschaft an, zum Anderen stimmt die Mutter dieser Anerkennung zu. Diese beiden Erklärungen (Anerkennung und Zustimmung) können sowohl gemeinsam abgegeben werden, als auch getrennt. Beispielsweise kann der Vater die Anerkennung beim Standesamt Lohr a.Main erklären und die Mutter die Zustimmung beim Standesamt Hamburg.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung können auch gemeinsam beim zuständigen Jugendamt beurkundet werden.

Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.

Vorzulegende Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (zwingend nötig)
- wenn möglich bringen bitte beide Elternteile ihre Geburtsurkunden mit. Sollten Sie keine Urkunden haben, ist die Anerkennung aber dennoch möglich

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