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Wie beantrage ich ein Ehefähigkeitszeugnis?


Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Wenn Deutsche oder Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, brauchen sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat.

Wollen Sie in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg heiraten, kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt/ Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.

Das Standesamt Lohr a.Main kann ein Ehefähigkeitszeugnis nur ausstellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Lohr a.Main haben oder wenn ihr letzter Wohnsitz in Deutschland Lohr a.Main war.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass Ihrer geplanten Ehe nach deutschem Gesetz kein Hindernis entgegensteht. Dazu sind Daten und Unterlagen von beiden künftigen Eheleuten notwendig.

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis schriftlich beantragen wollen, füllen Sie bitte das nebenstehende Formular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit allen Original-Dokumenten(ausgenommen Personalausweise und Reisepässe - hier bitte beglaubigte Kopien vorlegen) beim Standesamt postalisch ein. Wir werden dann den Antrag und die Dokumente prüfen und Sie ggf. kontaktieren, wenn noch etwas fehlen sollte oder unklar ist. Sofern alle nötigen Nachweise vorliegen, erhalten Sie dann von uns eine Vorkasserechnung. Nach Eingang der Gebühren versenden wir das Ehefähigkeitszeugnis postalisch.

Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses auch gern zur Niederschrift im Standesamt abgeben. D.h., Sie kommen mit allen nötigen Dokumenten zu uns ins Standesamt. Wir prüfen die Dokumente und geben die Daten direkt im PC ein. Sie müssen nur noch unterschreiben.

 

Voraussetzungen

Beide Verlobte müssen volljährig sein.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Reisepass oder Personalausweis!!!

Für ledige Deutsche ohne Auslandsbezug:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, neu ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
  • Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Lohr a.Main ist: aktuelle erweiterte Meldebescheinigung von der Meldebehörde am Hauptwohnsitz

Hinweis: Ein Auslandsbezug liegt vor, wenn einer der künftigen Eheleute
•    eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
•    nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder im Ausland adoptiert wurde
•    eine frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat
•    eine frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden wurde

Zusätzlich für Deutsche, die im Inland verheiratet waren:

  • Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe. Die Auflösung der Ehe müsste eingetragen sein.
  • Wenn nicht, außerdem: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde der*des ehemaligen Partner*in.
  • Waren Sie mehrmals verheiratet, geben Sie alle Ehen an. Mögliche Nachweise: ältere Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil


Zusätzlich für ledige ausländische Staatsangehörige:
•    Aktuelle Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern.
•    amtliche Bescheinigung über den aktuellen Familienstand, nicht älter als 6 Monate, erhältlich in der Regel am Wohnort der*des ausländischen Verlobten im Ausland oder beim zuständigen ausländischen Standesamt oder Registeramt.
•    Wenn die Urkunden nicht mehrsprachig sind: Übersetzung durch einen im Bundesgebiet oder bei der deutschen Auslandsvertretung anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer.
•    Reisepass oder Identitätskarte (gut lesbare beglaubigte Kopie)
In allen anderen Fällen, wenn
•    Sie nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
•    Sie ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, oder eine frühere Ehe im Ausland geschieden wurde,
•    Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
•    die*der ausländische Verlobte bereits verheiratet war,
ist leider keine pauschale Auskunft möglich. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail.

 

Dauer/Kosten

Wenn Sie den Antrag (das Formular finden Sie rechts im Downloadbereich) auf Ihr Ehefähigkeitszeugnis zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich beim Standesamt eingereicht haben, dauert die Bearbeitung in der Regel 3-5 Werktage. Im Einzelfall kann das Verfahren auch deutlich länger dauern.

 

Gebühren

Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 60 bis 150 Euro

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