Veranstaltungen
& Schankerlaubnis
Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Klaus-Peter Schwind
Zimmer: 007/EG
Telefon: 09352/848-119
Fax: 09352/848-8-119
kpschwind@ lohr.de
Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens eine Woche im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Findet das Event auf öffentlicher Fläche statt? Dann benötigen Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis.
Vorübergehende Schankerlaubnis
Vereinsfeier, Fasching, Kirchweih, Sommerfest: Wenn Sie alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie bei der Stadt Lohr a.Main eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen. Dafür wird eine Gebühr fällig. Sie richtet sich nach der Dauer und Größe der Veranstaltung. Der Jugendschutz ist in jedem Fall einzuhalten.