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Geburt-Heirat-Tod

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Anzeige einer Geburt

Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Mündliche Anzeige

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.


Unterlagen

Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen für die Anzeige der Geburt notwendig sind. Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

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--> Anzeige einer Geburt

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist bei unverheirateten Eltern notwendig. Sie kann bei jedem Standesamt vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden. 

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

Namensrecht

Das Namensrecht betrifft die Regelungen zu den Ehenamen, Kindesnamen und sonstigen Namenerklärungen.

Die passenden Ansprechpartner und weitere Informationen zu den unterschiedlichen Themen finden Sie hier >>>.

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Registers eine Personenstandsurkunde ausstellen lassen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie hier >>>.

     

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    --> Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen (kostenpflichtig)

    Über den Online-Dienst können Sie folgende Urkunden/Bescheinigungen beantragen:

    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    Heiraten

    Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einige Informationen rund ums Thema heiraten in Lohr a.Main.

    Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes hier >>>.

    Kirchenaustritt

    In Bayern ist für den Kirchenaustritt die Mitwirkung des Standesamtes erforderlich.

    Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

    Sterbefälle

    Wenn der Sterbeort Lohr a.Main ist, muss er spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt Lohr a.Main angezeigt werden.

    Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

     

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    --> Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls

    --> Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall

    Personenstandsfälle und Ausland

    Die Informationen auf den nachfolgenden Seiten, dienen lediglich als Richtlinien. Jeder Fall mit Auslandsbezug ist sehr individuell und erfordert immer eine konkrete Prüfung durch unser Standesamt.

    Weitere Informationen und Ansprechpartner im Standesamt finden Sie hier >>>.

     

    Beglaubigungen

    Das Standesamt beglaubigt auf Ihren Wunsch Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie von einer deutschen Behörde benötigt wird. Um eine Beglaubigung vornehmen zu können, müssen die Originale vorgelegt werden

    Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

    Mögliche Bezahlarten für kostenpflichtige Online-Verfahren

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