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Zuzug

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Weitere Informationen, Formulare und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

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--> Zuzug

Umzug

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

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--> Umzug

--> Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen

Nebenwohnung an- und abmelden

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

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--> Anmeldung der Nebenwohnung

--> Abmeldung der Nebenwohnung

Statuswechsel der Wohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

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--> Statuswechsel der Wohnung

Bewohnerparkausweis beantragen (Altstadt)

Bewohner im Altstadtbereich können einen Bewohnerparkausweis bei der Stadt Lohr a.Main beantragen.

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--> Bewohnerparkausweis beantragen

--> Verlängerung eines Bewohnerparkausweises

--> Verlust eines Bewohnerparkausweises

 

 

Abmeldung ins Ausland

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Nur bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.

Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

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--> Abmeldung ins Ausland

Antrag Übermittlungssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

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--> Antrag Übermittlungssperre

 

Antrag Auskunftssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

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--> Antrag Auskunftssperre

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

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--> Meldebescheinigung

--> Erweiterte Meldebescheinigung

--> Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger

Einfache Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

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--> Einfache Melderegisterauskunft

Abfall und Recycling

Die Abfuhr von Bio-, Papier- und Restmüll sowie der gelben Säcke regelt der Landkreis Main-Spessart.

Weitere Details und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

Trinkwasserversorgung

Das Wasser der Stadt Lohr a. Main und der Stadtteile wird aus 6 Quellen und zwei Tiefbrunnen gewonnen. Die notwendige Aufbereitung (Entsäuerung und Filterung) erfolgt in 7 Wasserwerken

Weitere Informatinen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

Strom und Gas

In der Lohrer Kernstadt und in den meisten Stadtteilen ist die „Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG", kurz die Energie, der Grundversorger für Strom und Gas. In Ruppertshütten ist die Bayernwerk AG zuständig. Halsbach und Ruppertshütten sind nicht an das Erdgasnetz angeschlossen.

Wenn Sie nach Lohr a.Main ziehen, werden Sie zunächst von der Energie beliefert. Natürlich können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

Links:

--> Energie

--> Bayernwerke

--> Bundesnetzagentur

Glasfaserausbau

Das komplette Stadtgebiet von Lohr a.Main mit Ortsteilen bekommt Glasfaseranschlüsse.

Für weitere Details und Ansprechpartner klicken Sie bitte hier >>>.

KFZ zulassen oder ummelden

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen erfolgt über das Landratsamt, alle wichtigen Informationen, auch zur Zulassungsstelle in Lohr finden Sie hier >>>.

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