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Nachbeurkundung Geburten im Ausland


Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen deutschen Standesamts beurkundet werden. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und daher jederzeit möglich. Das Standesamt Lohr a.Main ist zuständig, wenn ein Elternteil einen Wohnsitz in Lohr a.Main hat oder wenn der letzte deutsche Wohnsitz in Lohr a.Main war.

Wenn Sie im Ausland leben, ist der Antrag über die zuständige deutsche Botschaft möglich. Diese leitet dann alle notwendigen Dokumente an uns weiter.

Antragsberechtigt sind die Eltern (Vater oder Mutter können auch allein beantragen), das Kind, um dessen Geburt es sich handelt, dessen letzter Ehegatte oder Lebenspartner oder dessen Kinder.

 

Vorzulegende Unterlagen (im Original):

  • Ausländische Geburtsurkunde des Kindes (je nach Land mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille)
  • Nachweis der Uhrzeit und des genauen Ortes der Geburt (z. B. Klinikanschrift)
  • Nachweis der Geburt der Eltern (bei Geburt in Deutschland aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, bei Geburt im Ausland Geburtsurkunden ggf. mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille)
  • ggf. Eheurkunde der Eltern (ggf. mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille)
  • ggf. Nachweis der Anerkennung der Vaterschaft
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (Reisepässe oder Personalausweise)
  • Meldebescheinigungen des Antragstellers/der Antragsstelle

Gebühren:

  • 70,00 Euro: Eintragung im deutschen Geburtenregister

Urkunden

  • 12,00 Euro: je Ausstellung Geburtsurkunde
  • 12,00 Euro: je Ausstellung internationale Geburtsurkunde
  • 12,00 Euro: je beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
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