Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de
Voraussetzungen
Sie haben eine Ehe im Ausland geschlossen und möchten diese Eheschließung nun ein einem deutschen Personenstandsregister (in Lohr a.Main) eintragen lassen? Voraussetzungen dafür sind:
- Mindestens einer der Ehegatten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutsche(r) Staatsangehörige(r).
- Mindestens einer der Ehegatten hat seinen/ihren Wohnsitz in Lohr a.Main oder hatte seinen/ihren letzten deutschen Wohnsitz in Lohr a.Main.
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie die Nachbeurkundung auch über die zuständige deutsche Auslandsvertretung beantragen. Diese leitet uns den Antrag und die notwendigen Dokumente weiter.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.
Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Alle Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Notwendige Unterlagen:
- Eheurkunde mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille
- Geburtsurkunden der Ehegatten (bei Geburt im Ausland) oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jeden Ehegatten (bei Geburt im Inland)
- Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat oder Sterbeurkunde
- Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet war: Eheurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Übersetzung mit Legalisation bzw. Apostille
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepässe, bei deutschen auch Personalausweis)
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig. Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein oder sollte im Falle einer vorangegangenen Scheidung eine Anerkennung nötig sein, informieren wir Sie entsprechend.
Gebühren
- 50,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 110,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
Urkunden
- 12,00 Euro: je Ausstellung Eheurkunde
- 12,00 Euro: je Ausstellung internationale Eheurkunde
- 12,00 Euro: je beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister