Fischereischeine
Mit Terminvereinbarung
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Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@lohr.de
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/8488-114
Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/8488-116
Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-113
Fax: 09352/8488-113
Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-115
Fax: 09352/8488-115
Wenn Sie in Bayern angeln gehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Sie erhalten diesen nur, wenn Sie einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung haben. Der Fischereischein wird ab 14 Jahren ausgestellt.
In der Regel ist neben dem Fischereischein auch ein gültiger Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer nötig. Beides müssen Sie beim Angeln mit sich führen und auf Anfrage den Aufsichtspersonen vorzeigen.
Jugendliche müssen keine Fischereiprüfung ablegen. Sie dürfen angeln gehen, wenn ein volljähriger Besitzer eines Fischereischeines dabei ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Minderjährige: Einwilligung der Sorgeberechtigten ggf. Führungszeugnis
- ggf. Führungszeugnis

