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Sterbefälle

Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Wenn der Sterbeort Lohr a.Main ist, muss er spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt Lohr a.Main angezeigt werden (Sterbefallanzeige). In den Krankenhäusern und im Caritas Seniorenzentrum St. Martin übernimmt das die Verwaltung. Die Benachrichtigung über einen Sterbefall zu Hause kann durch das beauftragte Bestattungsunternehmen oder eine Privatperson erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Meldebescheinigung) sofern der Verstorbene nicht zuletzt in Lohr a.Main wohnhaft war
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • Bei Personen, die verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Anstelle der Geburtsurkunde wird die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe ggf. mit einem Nachweis über die Auflösung benötigt

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Sollte es sich um einen Sterbefall mit Auslandsbeteiligung handeln, können andere Unterlagen notwendig werden. Bitte sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.

In den meisten Fällen wird sich der Bestatter um die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen kümmern und alle Formalitäten mit dem Standesamt regeln.

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