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An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes


Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
hnickel@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de

Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-115
Fax: 09352-8488115
sruf@ lohr.de

 

 

 

Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht, muss das beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag des Wohnungswechsels. Die Anmeldung ist nur in den Räumen der Stadt Lohr a.Main möglich, da eine Unterschrift nötig ist.

Sie benötigen einen Termin. Diesen können Sie hier buchen.

Wohnungsgeber-Bescheinigung mitbringen
Zur Anmeldung müssen Sie die aktuell gültigen Ausweispapiere mitbringen. Außerdem muss die unterschriebene Wohnungsgeber-Bescheinigung vom Vermieter vorliegen. Bezieht der Eigentümer selbst die Wohnung, füllt er eine Eigenerklärung aus. Das An- oder Ummeldeformular können Sie bereits zu Hause ausfüllen, das verkürzt den Vorgang im Rathaus.

Abmeldung nur bei Umzug ins Ausland
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Nur bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.


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