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Feuerwerk in der Altstadt verboten


Eintrag vom 29.12.2025, 14:50 Uhr

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Lohrer Altstadt ist nicht erlaubt.
Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen untersagen. Gerade in der historischen Altstadt mit ihrer dichten Bebauung besteht eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr.

Ein absolutes Feuerwerksverbot gilt daher im Altstadtbereich, begrenzt durch folgende Straßen:
Haaggasse, Grafen-von-Rieneck-Straße, Alfred-Stumpf-Straße, Anlagenstraße, Obere Brückenstraße, Mainkai und Seeweg (siehe Karte unten).

Das Feuerwerksverbot dient dem Schutz der Bevölkerung, der historischen Bausubstanz sowie der Vermeidung von Brandgefahren. Darüber hinaus trägt es zum Gesundheitsschutz bei: Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Entsprechend ist die Luftbelastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub in Lohr a.Main am Neujahrstag so hoch wie an keinem anderen Tag im Jahr.

Die Stadt Lohr a.Main bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung des Verbots und um einen verantwortungsvollen Umgang beim Feiern.

Quelle: Bayernatlas

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