Veranstaltungen
& Schankerlaubnis

Terminvereinbarund unbedingt erforderlich!

Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr

Heike Nickel
ZImmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
hnickel@ lohr.de

Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de

 

Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Findet das Event auf öffentlicher Fläche statt? Dann benötigen Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis.

Vorübergehende Schankerlaubnis

Vereinsfeier, Fasching, Kirchweih, Sommerfest: Wenn Sie alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie bei der Stadt Lohr a.Main eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen. Dafür wird eine Gebühr fällig. Sie richtet sich nach der Dauer und Größe der Veranstaltung. Der Jugendschutz ist in jedem Fall einzuhalten.

Jugendschutzgesetz

Bei allen Veranstaltungen ist grundsätzlich der Jugendschutz einzuhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bundesministerium.

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