An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe
Mit Terminvereinbarung
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Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-113
Fax: 09352/8488-113
gewerbeamt@lohr.de
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
gewerbeamt@lohr.de
Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen müssen ebenfalls gemeldet werden.
Eine Gewerbe-Ummeldung wird beispielsweise fällig, wenn der Betrieb umzieht oder sich die Tätigkeit verändert. Wird der Betrieb aufgegeben, muss das Gewerbe bei der Stadt Lohr a.Main abgemeldet werden. Seit dem 01.11.2025 ist eine Abmeldung bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk nicht mehr notwendig.
Bitte nutzen Sie für die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Gewerbes die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke. Füllen Sie diese vollständig und gut lesbar aus.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des Handelsregisterauszuges bei eingetragenen Firmen
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist
