• Leben und Arbeiten
    Alles an seinem Platz

    Hier können Sie zum Bereich Leben und Arbeiten wechseln

    x
  • Tourismus und Kultur
    Alles an seinem Platz

    Hier können Sie zum Bereich Tourismus und Kultur wechseln

    x

Verbot aufgehoben
 


Eintrag vom 28.07.2023, 11:01 Uhr

Die Stadt Lohr a.Main hebt das am 06.06.2023 erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main mit sofortiger Wirkung auf.
Grund hierfür sind die Regenfälle der vergangenen Tage und die dadurch veränderten Witterungsverhältnisse.

Die Stadt Lohr a.Main rät trotz der Aufhebung des Verbotes nach wie vor dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Darüber hinaus möchte die Stadt Lohr a.Main darauf hinweisen, dass

  • das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, erlaubt ist,
  • kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m angezündet werden darf,
  • in den Wäldern Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober für Besucher besteht.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Vermeidung von Bränden.

zum Seitenanfang