Bürgerservice
Wie können wir helfen?
Suchen Sie nach einer Leistung, einem Formular oder einer Zuständigkeit. Wenn Sie nicht weiterkommen, hilft das Team im Bürgerbüro persönlich weiter.
Alle Leistungen der Stadtverwaltung, sortiert nach Lebenslagen. Nutzen Sie die Suche, wenn Sie den Namen der Leistung kennen.
Lebenslage
19 Dienstleistungen in „Standesamt & Lebensereignisse“
A
- Ablauf TrauungenWas passiert bei einer standesamtlichen Hochzeit?
- Anmeldung zur EheschließungVor der Eheschließung erfolgt die Anmeldung beim Standesamt. Sie ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Ausländische Urkunden in DeutschlandAusländische Urkunden müssen zum Gebrauch in Deutschland grundsätzlich legalisiert oder mit Apostille versehen sein; je nach Land gelten Ausnahmen. Das Standesamt kann im Rahmen der Amtshilfe die Echtheit von Urkunden prüfen lassen.
B
- BaumgräberAuf dem Friedhof stehen verschiedene Baumgräber zur Verfügung, darunter Einzelbaumgräber und Familienbaumgräber mit unterschiedlichen Baumarten. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
- BeglaubigungenDas Standesamt beglaubigt Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie von einer deutschen Behörde benötigt wird. Wir beglaubigen auch Unterschriften. Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
E
- EhefähigkeitszeugnisDeutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.
- EhenamenBei der Eheschließung kann gem. § 1355 BGB ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die Bestimmung kann auch später erfolgen, bei ausländischer Beteiligung ist eine Rechtswahl möglich.
- Eheschließung in BRD mit AuslandsbeteiligungAusländische Mitbürger benötigen zur Eheschließung in Deutschland eine Bescheinigung, dass kein Ehehindernis entgegensteht, bzw. eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.
K
- KindesnamenErteilung von Vor- und Familiennamen für ein Kind. Enthält Hinweise zur Namenswahl bei verheirateten und unverheirateten Eltern.
- KirchenaustrittIn Bayern erfolgt der Kirchenaustritt durch persönliche Austrittserklärung beim Standesamt oder durch Zuleitung einer notariell beglaubigten Austrittserklärung.
N
- Nachbeurkundung EheschließungEine im Ausland geschlossene Ehe kann in einem deutschen Personenstandsregister in Lohr a.Main nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitzbezug zu Lohr.
- Nachbeurkundung Geburten im AuslandIst ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen deutschen Standesamts nachbeurkundet werden. Das Standesamt Lohr a.Main ist zuständig, wenn ein Elternteil dort einen Wohnsitz hat oder der letzte deutsche Wohnsitz in Lohr war.
- Namenänderungen/Namenserklärungen/NamensrechtBeim Standesamt können verschiedene Namenserklärungen abgegeben werden, u.a. die Neusortierung mehrerer Vornamen, die Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung oder Verwitwung sowie die Einbenennung eines Kindes bei Heirat.
S
- StandesamtDas Standesamt ist für das Personenstandsgesetz zuständig: Hier werden Ehen geschlossen, Vaterschaften anerkannt und Urkunden rund um Geburt, Ehe und Tod ausgestellt. Auch den Kirchenaustritt erledigt das zuständige Standesamt.
- SterbefälleWenn der Sterbeort Lohr a.Main ist, muss der Sterbefall beim Standesamt angegeben. Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Lohr a.Main, wenn der Sterbeort Lohr ist.
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