Eheschließung in BRD mit Auslandsbeteiligung
Ausländische Mitbürger benötigen zur Eheschließung in Deutschland eine Bescheinigung, dass kein Ehehindernis entgegensteht, bzw. eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.
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Das Wichtigste zur Leistung
Ausländische Mitbürger dürfen in Deutschland grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie eine Bescheinigung ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, dass der Eheschließung nach den Gesetzen ihres Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht. Da eine Vielzahl von Staaten ein solches Zeugnis nicht ausstellt oder die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen die Staatsangehörigen dieser Staaten zur Eheschließung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. In Lohr a.Main ist für die Entscheidung der Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg zuständig.
Das Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wird durchgeführt, um unwirksame Eheschließungen oder Doppelehen zu vermeiden. Gegenstand des Verfahrens ist daher die Prüfung, ob nach dem jeweiligen Heimatrecht der Verlobten ein Ehehindernis vorliegt oder eine sachliche Ehevoraussetzung fehlt. Weiter ist festzustellen, dass eventuelle Vorehen wirksam aufgelöst worden sind.
Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist durch das für die Eheschließungsanmeldung zuständige Standesamt aufzunehmen und zur Entscheidung über den Antrag vorzubereiten.
Für jeden Staat sind hier verschiedene Dokumente vorzulegen. Welche dies sind, teilen Ihnen die Mitarbeiterinnen unseres Standesamtes gerne mit. Allgemeine Auskünfte sind in diesen Fällen nicht möglich, da hier viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.
Länder die kein Ehefähigkeitszeugnis (wie gesetzlich vorgeschrieben) ausstellen:
Länderbezeichnung
Afghanistan
Ägypten
Algerien
Andorra
Angola
Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botsuana
Brasilien
Brunei Darussalam
Burkina Faso
Burundi
Chile
China (Sonderverwaltung Macao, Taiwan, Hong Kong)
Volksrepublik China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d’Ivoire
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Eritrea
Fidschi
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Großbritanien (nur teilweise)
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Honduras
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Island
Israel
Jamaika
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kasachstan
Katar
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo (Dem. Rep. und Rep.)
Korea (Nord- u. Südkorea)
Kosovo
Kuba
Kuwait
Laos
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Litauen
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mexiko
Mikronesien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Nicaragua
Nigeria
Niger
Nordmazedonien
Oman
Pakistan
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Ruanda
Rumänien
Russische Föderation
Salomonen
Sambia
San Marino
São Tomé und PrÍncipe
Saudi-Arabien
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Sri Lanka
Südafrika
Südsudan
Sudan
Suriname
Swasiland
Syrien
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Tadschikistan
Thailand
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Tunesien
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Vanuatu
Vatikanstadt
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Vietnam
Zentralafrikanische Republik
Zypern
Wenn Sie Staatsangehörige*r eines Landes sind, welches ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist das oben beschriebene Befreiungsverfahren nicht notwendig. Hier entscheidet das Standesamt nach Vorlage der Dokumente über die Ehefähigkeit. Welche Dokumente neben dem Ehefähigkeitszeugnis in diesen Fällen vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiter*innen des Standesamts, da diese in jedem Einzelfall individuell sind.
Länder die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Länderbezeichnung
Albanien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritanien (teilweise)
Irland
Italien
Japan
Kap Verde
Kenia
Kroatien
Liechtenstein
Luxemburg
Moldau
Mosambik
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Samoa
Schweden
Schweiz
Spanien
Tansania
Tschechische Republik
Türkei
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