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9 Ergebnisse für „Geburtsurkunde“
Dienstleistungen (8)
- /buergerservice/dienstleistung/vaterschaftsanerkennungVaterschaftsanerkennungDie Vaterschaftsanerkennung ist bei unverheirateten Eltern notwendig und kann bei jedem Standesamt vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sie ermöglicht, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
- /buergerservice/dienstleistung/anmeldung-eheschliessungAnmeldung zur EheschließungVor der Eheschließung erfolgt die Anmeldung beim Standesamt. Sie ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.
- /buergerservice/dienstleistung/ehefaehigkeitszeugnisEhefähigkeitszeugnisDeutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.
- /buergerservice/dienstleistung/nachbeurkundung-eheschliessungNachbeurkundung EheschließungEine im Ausland geschlossene Ehe kann in einem deutschen Personenstandsregister in Lohr a.Main nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitzbezug zu Lohr.
- /buergerservice/dienstleistung/nachbeurkundung-geburten-im-auslandNachbeurkundung Geburten im AuslandIst ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen deutschen Standesamts nachbeurkundet werden. Das Standesamt Lohr a.Main ist zuständig, wenn ein Elternteil dort einen Wohnsitz hat oder der letzte deutsche Wohnsitz in Lohr war.
- /buergerservice/dienstleistung/namenserklaerungNamenänderungen/Namenserklärungen/NamensrechtBeim Standesamt können verschiedene Namenserklärungen abgegeben werden, u.a. die Neusortierung mehrerer Vornamen, die Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung oder Verwitwung sowie die Einbenennung eines Kindes bei Heirat.
- /buergerservice/dienstleistung/sterbefaelleSterbefälleWenn der Sterbeort Lohr a.Main ist, muss der Sterbefall beim Standesamt angegeben. Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Lohr a.Main, wenn der Sterbeort Lohr ist.
- /buergerservice/dienstleistung/umzug-wohnungswechselUmzug & WohnungswechselJede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss dies beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen; benötigt werden u. a. Wohnungsgeberbestätigung und gültige Ausweisdokumente.