Standesamt & Lebensereignisse

Beglaubigungen

Das Standesamt beglaubigt Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie von einer deutschen Behörde benötigt wird. Wir beglaubigen auch Unterschriften. Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.

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  • Terminpflicht

Das Wichtigste zur Leistung

Beglaubigung von Kopien

Das Standesamt beglaubigt Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.

Bitte bringen Sie das Original und die vollständige Kopie mit. Die Kopie muss selbst angefertigt werden. Ausländische Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn eine Übersetzung mit dem Original verbunden ist.

Gebühr: in der Regel 5,00 € je Beglaubigung.

Wichtig: Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) werden nicht beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das das jeweilige Personenstandsregister führt.

Beglaubigung von Unterschriften

Das Standesamt beglaubigt Unterschriften, wenn diese zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Sie müssen persönlich mit Personalausweis oder Reisepass vorsprechen und die Unterschrift vor Ort leisten.

Gebühr: 5,00 € je Unterschrift.

Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen in privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Grundstücks- oder Erbschaftsangelegenheiten, dürfen nur von einem Notar vorgenommen werden.