Standesamt & Lebensereignisse

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.

  • Online möglich
  • Terminpflicht

Das Wichtigste zur Leistung

Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob ein solches Zeugnis erforderlich ist, erfahren Sie beim zuständigen ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in Deutschland oder bei der deutschen Auslandsvertretung im Land der geplanten Eheschließung.

Für Eheschließungen in Österreich, der Schweiz oder Luxemburg kann das zuständige Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt beim deutschen Standesamt anfordern.

Zuständigkeit des Standesamts Lohr a.Main

Das Standesamt Lohr a.Main stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus, wenn Sie

  • Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lohr a.Main haben oder
  • zuletzt in Deutschland in Lohr a.Main gewohnt haben.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Dafür werden Angaben und Nachweise zu beiden künftigen Eheleuten benötigt.

Antrag stellen

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Schriftlicher Antrag:
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Originalunterlagen beim Standesamt ein. Personalausweise und Reisepässe sind als beglaubigte Kopie vorzulegen. Das Standesamt prüft die Unterlagen und meldet sich, falls Nachweise fehlen oder Fragen offen sind. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie eine Vorkasserechnung. Nach Eingang der Gebühren wird das Ehefähigkeitszeugnis postalisch zugeschickt.

Antrag persönlich im Standesamt:
Sie können den Antrag auch direkt im Standesamt zur Niederschrift stellen. Bringen Sie dafür alle erforderlichen Unterlagen mit. Die Daten werden vor Ort aufgenommen, anschließend müssen Sie den Antrag nur noch unterschreiben.

Voraussetzungen

Beide Verlobte müssen volljährig sein.

Wann liegt ein Auslandsbezug vor?

Ein Auslandsbezug besteht, wenn eine oder einer der künftigen Eheleute

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht in Deutschland geboren oder im Ausland adoptiert wurde,
  • eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat oder
  • eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden wurde.

In diesen Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Welche Nachweise benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet waren

Zusätzlich benötigen Sie:

  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, aus dem die Auflösung der Ehe hervorgeht
  • falls die Auflösung dort nicht eingetragen ist: zusätzlich das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde der ehemaligen Ehepartnerin beziehungsweise des ehemaligen Ehepartners
  • bei mehreren früheren Ehen: Nachweise zu allen Ehen, beispielsweise frühere Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften, Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile

Für ledige ausländische Staatsangehörige

  • aktuelle Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
  • amtliche Bescheinigung über den aktuellen Familienstand, nicht älter als sechs Monate
  • Reisepass oder Identitätskarte als gut lesbare beglaubigte Kopie
  • bei nicht mehrsprachigen Urkunden: Übersetzung durch eine in Deutschland oder bei der deutschen Auslandsvertretung anerkannte und öffentlich beeidigte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer

Wichtig: In weiteren Fällen, etwa bei einer im Ausland geschlossenen oder geschiedenen früheren Ehe, einer früheren eingetragenen Lebenspartnerschaft oder weiteren Besonderheiten, kann keine allgemeine Auskunft zu den benötigten Unterlagen gegeben werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Standesamt.

Bearbeitungszeit

Wenn der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurde, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 3 bis 5 Werktage. In Einzelfällen kann das Verfahren deutlich länger dauern.

Gebühren

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen 60 bis 150 Euro an.

Download

Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis

  1. bzw. beglaubigte Kopie

  2. aktuell

  3. entfällt, wenn Hauptwohnsitz in Lohr a.Main

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