Die Stadt Lohr a. Main ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informations- technik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung gilt für die Website www.lohr.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Übernommene Inhalte aus der bisherigen Website
Beim Umzug wurden Inhalte aus der bisherigen Website übernommen. Ein Teil davon liegt noch in der ursprünglichen Form vor und ist von der Redaktion noch nicht überarbeitet. Dabei kann es zu folgenden Einschränkungen kommen:
- Überschriften folgen nicht durchgängig einer logischen Reihenfolge; vereinzelt fehlen Zwischenstufen oder eine Überschrift wiederholt die Seitenüberschrift.
b) Textalternativen für Bilder
Für einen großen Teil der übernommenen Bilder wurden Textalternativen maschinell vorgeschlagen und sind von der Redaktion noch nicht zu 100% vollständig geprüft. (Stand 16.09.2026)
c) Dokumente, insbesondere ältere PDF-Dateien
Ältere Dokumente — insbesondere Satzungen, Formulare, Amtsblätter und Pläne — sind nicht barrierefrei. Sie stammen überwiegend aus der Zeit vor dem 23. September 2018 und werden nachträglich umgearbeitet.
Wen Sie ein Dokument in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktstelle.
Wir stellen den Inhalt dann in einer nutzbaren Form bereit.
d) Inhalte, die weiterhin auf der alten Website liegen
Einzelne alte Adressen führen zu https://old.lohr.de Diese eingefrorene Alt-Website wird nicht mehr weiterentwickelt und erfüllt die Anforderungen nicht.
e) Angebote anderer Anbieter
Für Online-Terminvereinbarung, Online-Anträge, das Ratsinformationssystem und den Newsletter nutzt die Stadt Lohr a. Main Angebote anderer Anbieter. Sie werden verlinkt, nicht eingebettet. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich; dort gelten deren eigene Erklärungen.
f) Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.09.2026 erstellt. Grundlage war eine Prüfung nach dem BITV-Test-Verfahren durch die Kommunikationsberatung Bjoern Habegger, Lohr vom 16.09.2026.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert (§ 10 Satz 4 BayDiV).
Barrieren melden — Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen?
Oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Stadt Lohr a. Main Amt 6, Schlossplatz 3, 97816 Lohr a. Main
E-Mail: barrierefreiheit@lohr.de
Telefon: 09352 848-0
Wir bestätigen Ihnen den Eingang und antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.