Standesamt & Lebensereignisse
Standesamt
Das Standesamt ist für das Personenstandsgesetz zuständig: Hier werden Ehen geschlossen, Vaterschaften anerkannt und Urkunden rund um Geburt, Ehe und Tod ausgestellt. Auch den Kirchenaustritt erledigt das zuständige Standesamt.
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Das Wichtigste zur Leistung
Das Standesamt ist für das Personenstandsgesetz zuständig und somit ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger.
Unsere Leistungen:
Personenstandsfälle und Ausland
Download:
- Antrag Personenstandsurkunden z.B. Geburts-, Sterbe- Eheurkunden (kostenpflichtig)
Datenschutz (DSGVO)