Bauen & Renovieren
Grundsteuer
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Das Wichtigste zur Leistung
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform in Bayern (Flyer)
Grundsteuerreform in Bayern FAQs (Flyer)
Zusatzinformation:
Einwohner:
15.083 (Stand 31.03.2022)
Steuerhebesätze:
Grundsteuer A + B: 500 %
Gewerbesteuer: 390 %
Satzung