Bauen & Renovieren

Grundsteuer

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Das Wichtigste zur Leistung

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform in Bayern (Flyer)

Grundsteuerreform in Bayern FAQs (Flyer)


Zusatzinformation:

Einwohner:
15.083 (Stand 31.03.2022)

Steuerhebesätze:
Grundsteuer A + B: 500 %
Gewerbesteuer: 390 %

Satzung