Nachbeurkundung Geburten im Ausland
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen deutschen Standesamts nachbeurkundet werden. Das Standesamt Lohr a.Main ist zuständig, wenn ein Elternteil dort einen Wohnsitz hat oder der letzte deutsche Wohnsitz in Lohr war.
- Termin online buchbar
- Terminpflicht
Das Wichtigste zur Leistung
Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und daher jederzeit möglich. Das Standesamt Lohr a.Main ist zuständig, wenn ein Elternteil einen Wohnsitz in Lohr a.Main hat oder wenn der letzte deutsche Wohnsitz in Lohr a.Main war.
Wenn Sie im Ausland leben, ist der Antrag über die zuständige deutsche Botschaft möglich. Diese leitet dann alle notwendigen Dokumente an uns weiter.
Antragsberechtigt sind die Eltern (Vater oder Mutter können auch allein beantragen), das Kind, um dessen Geburt es sich handelt, dessen letzter Ehegatte oder Lebenspartner oder dessen Kinder.
Gebühren:
- 70,00 Euro: Eintragung im deutschen Geburtenregister
Urkunden
- 12,00 Euro: je Ausstellung Geburtsurkunde
- 12,00 Euro: je Ausstellung internationale Geburtsurkunde
- 12,00 Euro: je beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
Erforderliche Unterlagen:
bei Geburt in Deutschland aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, bei Geburt im Ausland Geburtsurkunden ggf. mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille
ggf. mit Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille
Reisepässe oder Personalau
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