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17 Ergebnisse für „Personalausweis“
Gesucht wurde auch nach „Ausweis“.
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Dienstleistungen (17)
- /buergerservice/dienstleistung/passwesen-1Ausweise und ReisepässeBeantragung von Personalausweis und Reisepass, die persönlich im Einwohnermeldeamt erfolgen muss. Seit 01.05.2025 wird ausschließlich ein biometrisches Lichtbild in digitaler Form benötigt.
- /buergerservice/dienstleistung/bewohnerparkausweisBewohnerparkausweis beantragenBewohner im Altstadtbereich können einen Bewohnerparkausweis bei der Stadt Lohr a.Main beantragen. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in der Altstadt und keine eigene Garage oder private Abstellfläche.
- /buergerservice/dienstleistung/anmeldung-gebuehrenAnmeldung & GebührenFür einen Benutzerausweis der Stadtbibliothek genügt ein gültiger Personalausweis; Sie erhalten eine persönliche Lesernummer und einen Leserausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar und muss jährlich verlängert werden.
- /buergerservice/dienstleistung/anmeldung-eheschliessungAnmeldung zur EheschließungVor der Eheschließung erfolgt die Anmeldung beim Standesamt. Sie ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.
- /buergerservice/dienstleistung/barrierefreies-parken-in-lohr-amainBarrierefreies Parken in Lohr a.MainIm Stadtgebiet sind Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde reserviert. Ein Schwerbehinderten-Parkausweis kann bei der Stadt Lohr a.Main beantragt werden; Voraussetzung sind die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis.
- /buergerservice/dienstleistung/bauaktenarchivBauaktenarchivDas Stadtarchiv verwahrt die Baugenehmigungsakten des Stadtgebiets von 1842-2000 und ermöglicht Eigentümern nach schriftlicher Anfrage die Einsichtnahme. Für jüngere Akten ist das Landratsamt Main-Spessart zuständig.
- /buergerservice/dienstleistung/beglaubigungenBeglaubigungenDas Standesamt beglaubigt Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie von einer deutschen Behörde benötigt wird. Wir beglaubigen auch Unterschriften. Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
- /buergerservice/dienstleistung/ehefaehigkeitszeugnisEhefähigkeitszeugnisDeutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.
- /buergerservice/dienstleistung/fischereischeineFischereischeineWer in Bayern angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein, der nur mit Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung ausgestellt wird. Der Fischereischein wird ab 14 Jahren ausgestellt.
- /buergerservice/dienstleistung/fuehrungszeugnisseFührungszeugnisseFührungszeugnisse müssen persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragt werden. Anträge stellt man im Einwohnermeldeamt, über den Online-Bürgerservice der Stadt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
- /buergerservice/dienstleistung/gewerbemeldungGewerbemeldungJedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung an-, um- oder abgemeldet werden.
- /buergerservice/dienstleistung/kirchenaustrittKirchenaustrittIn Bayern erfolgt der Kirchenaustritt durch persönliche Austrittserklärung beim Standesamt oder durch Zuleitung einer notariell beglaubigten Austrittserklärung.
- /buergerservice/dienstleistung/nachbeurkundung-eheschliessungNachbeurkundung EheschließungEine im Ausland geschlossene Ehe kann in einem deutschen Personenstandsregister in Lohr a.Main nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitzbezug zu Lohr.
- /buergerservice/dienstleistung/namenserklaerungNamenänderungen/Namenserklärungen/NamensrechtBeim Standesamt können verschiedene Namenserklärungen abgegeben werden, u.a. die Neusortierung mehrerer Vornamen, die Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung oder Verwitwung sowie die Einbenennung eines Kindes bei Heirat.
- /buergerservice/dienstleistung/soziale-leistungenSoziale LeistungenDie Stadt Lohr hält Anträge und Formulare für soziale Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe, Landespflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Wohngeld und Wohnberechtigungsschein bereit und leitet die ausgefüllten Formulare an die zuständige Behörde weiter. Für Wohn-, Blindengeld und weitere Leistungen ist das Landratsamt Main-Spessart zuständig.
- /buergerservice/dienstleistung/umzug-wohnungswechselUmzug & WohnungswechselJede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss dies beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen; benötigt werden u. a. Wohnungsgeberbestätigung und gültige Ausweisdokumente.
- /buergerservice/dienstleistung/vaterschaftsanerkennungVaterschaftsanerkennungDie Vaterschaftsanerkennung ist bei unverheirateten Eltern notwendig und kann bei jedem Standesamt vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sie ermöglicht, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.