Umzug & Wohnen

Umzug & Wohnungswechsel

Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss dies beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen; benötigt werden u. a. Wohnungsgeberbestätigung und gültige Ausweisdokumente.

  • Online möglich

Das Wichtigste zur Leistung

Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht, muss das beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Umzug. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.

Bringen Sie hierfür folgende Unterlagen mit:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gültige Ausweisdokumente
  • evtl. Geburtsurkunde

Sie benötigen einen Termin? Diesen können Sie hier buchen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.

--> Zuzug

--> Umzug

--> Anmeldung der Nebenwohnung

--> Abmeldung der Nebenwohnung

--> Statuswechsel der Wohnung

--> Abmeldung ins Ausland

weitere Verfahren

--> Antrag Übermittlungssperre

--> Antrag Auskunftssperre

--> Meldebescheinigung

--> Erweiterte Meldebescheinigung

--> Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger

--> Einfache Melderegisterauskunft