Fischereischeine
Wer in Bayern angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein, der nur mit Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung ausgestellt wird. Der Fischereischein wird ab 14 Jahren ausgestellt.
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Das Wichtigste zur Leistung
Wenn Sie in Bayern angeln gehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Sie erhalten diesen nur, wenn Sie einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung haben. Der Fischereischein wird ab 14 Jahren ausgestellt.
In der Regel ist neben dem Fischereischein auch ein gültiger Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer nötig. Beides müssen Sie beim Angeln mit sich führen und auf Anfrage den Aufsichtspersonen vorzeigen.
Jugendliche müssen keine Fischereiprüfung ablegen. Sie dürfen angeln gehen, wenn ein volljähriger Besitzer eines Fischereischeines dabei ist.
Erforderliche Unterlagen:
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Information
Angelerlaubnisscheine gibt es direkt bei der Touristinformation (Tageskarten) oder bei der Fischerzunft Lohr.