Ausweise & Dokumente

Führungszeugnisse

Führungszeugnisse müssen persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragt werden. Anträge stellt man im Einwohnermeldeamt, über den Online-Bürgerservice der Stadt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

  • Online möglich
  • Terminpflicht

Das Wichtigste zur Leistung

Führungszeugnisse müssen persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragt werden. Anträge stellen Sie im Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Einfache Führungszeugnisse können Sie auch über unseren Bürgerservice Online beantragen.

Brauchen Sie das Zeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, wird es unmittelbar dorthin geschickt. Halten Sie dafür die Behördenanschrift und den Verwendungszweck beziehungsweise das Aktenzeichen bereit.

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, wird eine schriftliche Bestätigung der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.


Online Verfahren

Links

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Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses erreichen Sie über den oben stehenden Link oder direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.