Barrierefreies Parken in Lohr a.Main
Im Stadtgebiet sind Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde reserviert. Ein Schwerbehinderten-Parkausweis kann bei der Stadt Lohr a.Main beantragt werden; Voraussetzung sind die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis.
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Das Wichtigste zur Leistung
Im Stadtgebiet sind Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde reserviert. Das Auslegen des Schwerbehinderten-Ausweises oder anderer Ausweise alleine reicht nicht dazu aus, um diese Stellplätze rechtmäßig zu nutzen.
Ein Schwerbehinderten-Parkausweis kann bei der Stadt Lohr a.Main beantragt werden. Es gelten ausschließlich der hellblaue oder der orange Parkausweis. Er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Schwerbehinderten-Parkausweises sind die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis. Außerdem muss ein Bescheid einer Regionalstelle Bayern für Familie und Soziales, sowie ein Foto des Antragstellers vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilen die Regionalstellen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales sowie die Stadt Lohr a.Main.
Häufige Fragen
Frage 1
Antwort 1