Gewerbe & Wirtschaft
Gewerbemeldung
Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung an-, um- oder abgemeldet werden.
- Online möglich
Das Wichtigste zur Leistung
Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden, auch Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.
Eine Gewerbe-Ummeldung wird beispielsweise fällig, wenn der Betrieb umzieht oder sich die Tätigkeit verändert. Wird der Betrieb aufgegeben, muss das Gewerbe bei der Stadt Lohr a.Main abgemeldet werden. Seit dem 01.11.2025 ist eine Abmeldung bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk nicht mehr notwendig.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des Handelsregisterauszuges bei eingetragenen Firmen
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist
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