Bürgerservice
Wie können wir helfen?
Suchen Sie nach einer Leistung, einem Formular oder einer Zuständigkeit. Wenn Sie nicht weiterkommen, hilft das Team im Bürgerbüro persönlich weiter.
Alle Leistungen der Stadtverwaltung, sortiert nach Lebenslagen. Nutzen Sie die Suche, wenn Sie den Namen der Leistung kennen.
Lebenslage
7 Dienstleistungen mit „G“
G
- GebäudeverwaltungDie Gebäudeverwaltung kümmert sich um die städtischen Immobilien und Einrichtungen – von der Vermietung städtischer Wohnungen bis zur Unterhaltung und Instandhaltung der Gebäude. Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Nutzung und den Zustand städtischer Immobilien und sorgt dafür, dass diese langfristig funktional und gut nutzbar bleiben.
- Geburt anzeigenDie Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet werden; da Lohr a.Main keine Entbindungsklinik hat, ist eine Anzeige bei der Stadt Lohr a.Main nur in Fällen wie einer Hausgeburt erforderlich.
- GeschwindigkeitsüberwachungIn ganz Lohr a.Main finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt, insbesondere an Schulwegen sowie in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Bushaltestellen und Seniorenheimen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
- GewerbeflächenSie suchen eine passende Gewerbe- oder Geschäftsfläche in Lohr a.Main oder möchten eine freie Fläche neu nutzen? Die Wirtschaftsförderung unterstützt Sie dabei, schnell den passenden Standort zu finden. Sie kennt verfügbare Flächen und gewerbliche Leerstände in Lohr, vermittelt Kontakte zu Eigentümern und Maklerbüros und begleitet bei Bedarf die weitere Entwicklung und Nachnutzung von Flächen.
- GewerbemeldungJedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung an-, um- oder abgemeldet werden.
- GewerbesteuerIn Lohr a.Main beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 390%.
- GrundsteuerDie Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
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