Geburt anzeigen
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet werden; da Lohr a.Main keine Entbindungsklinik hat, ist eine Anzeige bei der Stadt Lohr a.Main nur in Fällen wie einer Hausgeburt erforderlich.
- Online möglich
Das Wichtigste zur Leistung
Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist. In der Regel übernimmt das Krankenhaus die Anzeige bei der zuständigen Kommune.
Da Lohr a.Main keine Klinik mit Entbindungsstation hat, wir eine Anzeige bei der Stadt Lohr a.Main nur notwendig, wenn es sich beispielsweise um eine Hausgeburt handelt. Es handelt sich um eine sogenannte mündliche Anzeige.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
- Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Unterlagen
Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen für die Anzeige der Geburt notwendig sind.