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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis müssen Sie persönlich beantragen und dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Anträge stellen Sie im Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.
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- einfaches Führungszeugnis (Angebot der Stadt Lohr) (kostenpflichtig)
- erweitertes Führungszeugnis (Angebot des Bundesamtes für Justiz)
Mängelmelder
Um Mängel im Stadtgebiet Lohr a.Main anzumelden, füllen Sie bitte das Online-Formular vollständig aus. Danach bestätigen Sie mit "Meldung absenden".
Direkt zum Online-Portal
Sondernutzung nach Straßenrecht (Antrag beim Staatlichen Bauamt)
Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen online beantragen.
Der Antrag gelangt an das staatliche Bauamt und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung erhalten Sie einen näheren Hinweis z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.
Achtung! Dieser Assistent ist nicht für "normale" Sondernutzungen innerhalb von Städten und Gemeinden (z.B. Freischankflächen, Werbeaufsteller etc.) bestimmt.
Direkt zum Online-Verfahren
--> Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen von Ortsdurchfahrten)
Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung
Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Dieses Formular und alle weiteren Infomationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier >>>.
Sicheres Kontaktformular
Sie können mit der Behörde sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen online einreichen.
Direkt zum Online-Kontaktformular
Gewerbe an-, um- und abmelden
Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Auch der Beginn des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle müssen gemeldet werden. Weitere Infomationen, Anträge und Ansprechpartner finden Sie hier >>>
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Gewerbezentralregister
Direkt zum Online Verfahren
---> Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kostenpflichtig)