Gewerbe & Wirtschaft

Veranstaltungen & Schankerlaubnis

Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Wer alkoholische Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen möchte, muss eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.

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Das Wichtigste zur Leistung

Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Findet das Event auf öffentlicher Fläche statt? Dann benötigen Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis.

Vereinsfeier, Fasching, Kirchweih, Sommerfest: Wenn Sie alkoholische Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen möchten, müssen Sie bei der Stadt Lohr a.Main eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Sie richtet sich nach der Dauer und Größe der Veranstaltung. Der Jugendschutz ist in jedem Fall einzuhalten.

NEU:
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Stadt Lohr a.Main vorliegen und kein vertiefter Prüfaufwand erforderlich ist, entfällt in der Regel die Gebühr.

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Jugendschutzgesetz

Bei allen Veranstaltungen ist grundsätzlich der Jugendschutz einzuhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bundesministerium.