Veranstaltungen & Schankerlaubnis
Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Wer alkoholische Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen möchte, muss eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.
- Online möglich
Das Wichtigste zur Leistung
Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Findet das Event auf öffentlicher Fläche statt? Dann benötigen Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis.
Vereinsfeier, Fasching, Kirchweih, Sommerfest: Wenn Sie alkoholische Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen möchten, müssen Sie bei der Stadt Lohr a.Main eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Sie richtet sich nach der Dauer und Größe der Veranstaltung. Der Jugendschutz ist in jedem Fall einzuhalten.
NEU:
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Stadt Lohr a.Main vorliegen und kein vertiefter Prüfaufwand erforderlich ist, entfällt in der Regel die Gebühr.
Download
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Antrag auf Sondernutzung
- Antrag auf Straßensperrung
- Antrag auf Schankerlaubnis
- Wichtige Hinweise zur Schankerlaubnis
- Fragebogen zum Jugendschutz auf Veranstaltungen
- Infoblatt Veranstaltungen
- Infoblatt Veranstaltungswerbung
Jugendschutzgesetz
Bei allen Veranstaltungen ist grundsätzlich der Jugendschutz einzuhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bundesministerium.