Hat der Hauseigentümer einen Glasfaservertrag abgeschlossen, erfolgt eine Begehung mit dem Hauseigentümer, wie die Leitung konkret ins Haus kommen soll.
Möchte jemand den Glasfaseranschluss nicht nutzen, wird das Leerrohr rund 30 Zentimeter auf das jeweilige Grundstück gelegt (Ausnahmen möglich, z.B. bei Grundstücken mit Grenzbebauung wie in der Altstadt).
Die Stadt Lohr a.Main beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind.
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung des Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Das Markterkundungsverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde 2021 bereits abgeschlossen. Die Stadt Lohr a.Main wird den Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie weiter vorantreiben.
Informationen über das Förderprogramm finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Dokumente zur Markterkundung v. 26.11.2020 – 22.01.2021 (Modul 2): gigabitbayern.de/lohr-am-main