An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes
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Onlineterminvereinbarung: - online -
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
einwohneramt@lohr.de
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/8488-114
Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/8488-116
Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-113
Fax: 09352/8488-113
Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-115
Fax: 09352/8488-115
Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht, muss das beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Umzug. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Bringen Sie hierfür folgende Unterlagen mit:
- Wohnungsgeberbestätigung
- gültige Ausweisdokumente
- evtl. Geburtsurkunde
Sie benötigen einen Termin? Diesen können Sie hier buchen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.
