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An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes

Nutzen Sie unsere 
Onlineterminvereinbarung: - online -

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/8488-114
 

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/8488-116
 

Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-113
Fax: 09352/8488-113

Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-115
Fax: 09352/8488-115
 

 

 

 

Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht, muss das beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Umzug. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.

Bringen Sie hierfür folgende Unterlagen mit:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gültige Ausweisdokumente
  • evtl. Geburtsurkunde

Sie benötigen einen Termin? Diesen können Sie hier buchen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.


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