Freizeit, Kultur & Bildung

Hundehaltung

Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer zahlen. Den Erfassungsbogen gibt es als Online-Dokument oder als Download.

  • Online möglich

Das Wichtigste zur Leistung

Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer zahlen. Sie können den Erfassungsbogen bereits zu Hause ausfüllen und dann unterschrieben im Rathaus abgeben. Die Hundemarke erhalten Sie, wenn alle Formalitäten erledigt sind. Die Marke muss immer getragen werden.

Für den Notfall hat die Stadt Lohr an beliebten Spazierwegen Stationen mit Hundekot-Beuteln eingerichtet, beispielsweise an mehreren Stellen am Mainufer, in der Anlage und der Wöhrde.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen müssen Hunde angeleint werden. Die Leine darf höchstens 120 Zentimeter lang sein.

Auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten.


Online-Formular:

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