Themenführung

Schlag´ nach bei den Propheten

Woher kommen „Wer’s glaubt, wird selig“ und „Tohuwabohu“? Entdecke mit Bernhard Schneider die biblischen Ursprünge bekannter Redewendungen und ihre Verbindung zu Martin Luther.

Goldene Justitia-Figur mit Waage und Schwert auf einer Turmspitze vor blauem Himmel

Über diese Themenführung

Nicht immer sind lockere Sprüche so leicht zuzuordnen wie „Wer’s glaubt, wird selig“ dem Markus-Evangelium. Wer denkt schon, wenn er ein großes Tohuwabohu beschreibt, an die Genesis – nicht an die legendäre Rockband mit den genialen Musikern Peter Gabriel und Phil Collins, sondern an die Schöpfungsgeschichte?

An markanten Punkten in der Lohrer Altstadt verbindet Bernhard Schneider Wissenswertes über die Stadt mit den passenden Redewendungen. So entdeckst du Lohr aus einer neuen Perspektive und erfährst ganz nebenbei, welchen biblischen Ursprung viele Formulierungen haben, die wir heute selbstverständlich verwenden.

Reformator Martin Luther hat mit seiner Übersetzung der Bibel zwischen 1521 und 1534 ins Deutsche hierzulande die Frohe Botschaft jedem zugänglich gemacht. Überall wurde Dialekt gesprochen, eine deutsche Einheitssprache gab es nicht. Luther bediente sich des Ostmitteldeutschen, in dem nord- und süddeutsche Elemente zur sogenannten Meißener Kanzleisprache verschmolzen waren. Diese avancierte dank der durch Johannes Guttenbergs Buchdruck "massenhaft" verbreiteten Luther-Bibel zur deutschen Hochsprache.

Von 1552 bis 1554 wurden 180 Exemplare hergestellt. Die von Martin Luther gewählten Worte waren bald in aller Munde. Der Begründer des Protestantismus stand gewissermaßen Pate für unsere Sprachprägung aus dem Christentum heraus.



Hinsichtlich der angebotenen Führungen wird die Touristinformation Lohr a. Main ausschließlich als Vermittler tätig. Die Touristinformation Lohr a.Main vermittelt einen entsprechenden Dienstvertrag, welcher im Buchungsfall zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber oder der zu führenden Gruppe zustande kommt. Die Touristinformation Lohr a.Main trifft keine eigene vertragliche Leistungspflicht im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen der Gästeführung.

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