Lohr mit Charme und Schmaus
Wie schmeckt Lohrer Stadtgeschichte? Begleite Bernhard Schneider durch die Altstadt und entdecke Lohr bei Geschichten, historischen Fakten und einer kleinen Zwischenmahlzeit.

Über diese kulinarische Führung
Hier wirst du nicht nur geführt, sondern auch ein wenig verführt.
Sachkundig und unterhaltsam stellt dir der langjährige Gästeführer Bernhard Schneider die „heimeligste Stadt des Universums“ vor. Du erfährst teils Episoden aus Geschichte und Gegenwart einer Stadt, in der es freilich menschelt. Bestimmt wird es nicht staubtrocken sein auf dem rund anderthalbstündigen Rundgang durch die Straßen und Gassen der Altstadt. Gestillt werden dabei nicht nur dein Wissensdurst sowie dein Hunger nach historisch belegbaren Fakten.
Denn eine kleine Zwischenmahlzeit gehört ebenfalls zum Programm. Du darfst probieren, was der heimische Braumeister Manuel Müller von der Goikelbräu „ausgekocht“ hat und was bei Veranstaltungen Lohrer Vereine früher gerne als Imbiss serviert wurde. So erlebst du Lohr mit Charme und Schmaus.
Auf deinem Weg entdeckst du das Lohrer Stadtensemble mit seinen Fachwerkhäusern, dem trutzigen Wachturm, den Verwaltungs- und Schulbauten, der hoch aufragenden Pfarrkirche St. Michael und dem prächtigen Schloss. Hier verbrachten unter anderem zwei spätere Fürstbischöfe ihre Kindheit. Bekannter ist allerdings ihre Schwester Maria Sophia Margaretha Catharina Freifräulein von Erthal. Von ihr sagt man, dass Wilhelm und Jacob Grimm bei ihr Anleihen für ihr Märchen Schneewittchen genommen hätten.
Und so kannst du der „Schönsten im ganzen Land“ bei deinem Stadtspaziergang auf ganz unterschiedliche Weise begegnen …
Hinsichtlich der angebotenen Führungen wird die Touristinformation Lohr a. Main ausschließlich als Vermittler tätig. Die Touristinformation Lohr a.Main vermittelt einen entsprechenden Dienstvertrag, welcher im Buchungsfall zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber oder der zu führenden Gruppe zustande kommt. Die Touristinformation Lohr a.Main trifft keine eigene vertragliche Leistungspflicht im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen der Gästeführung.