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Kita-Beiträge ändern sich zum 1. Januar 2027

Stadtrat beschließt Anpassung der Gebührensatzung – staatlicher Elternbeitragszuschuss entfällt Zum 1. Januar 2027 ändern sich die monatlichen Zahlbeträge für Kindergartenkinder in Lohr a.Main.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2026 die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Lohr a.Main zur Kindertagesstättenbenutzungssatzung beschlossen.

Hintergrund ist die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Mit der Neuregelung entfällt zum Jahreswechsel der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder. Bislang wurde dieser Zuschuss direkt vom Elternbeitrag abgezogen. Die staatlichen Mittel sollen künftig stärker direkt in die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen fließen.

Was bedeutet das für Familien?

Bei den jeweiligen Buchungszeiten steigt der monatliche Zahlbetrag für Kindergartenkinder künftig um 100 Euro. Die Gebührentabelle selbst bleibt unverändert. Mit der beschlossenen Änderungssatzung wird der bisherige Passus zum staatlichen Zuschuss und zur entsprechenden Reduzierung der Kindergartenbeiträge aus der Satzung gestrichen.

Wie entwickelt sich die Finanzierung der Kitas?

Auch die Verteilung der Finanzierungskosten verändert sich. Nach den von der Stadt vorgestellten Zahlen lag der Anteil der Eltern an der Gesamtfinanzierung der sieben Lohrer Kindertageseinrichtungen im Jahr 2026 bei rund 9,4 Prozent. Für 2027 weist die dargestellte Neuverteilung einen Elternanteil von rund 15,3 Prozent aus. Die Werte für 2027 sind Planungswerte aus der vorgestellten Finanzierungsübersicht.

Was bleibt unverändert?

Die Krippengebühren und die Gebühren für Schulkinder bleiben unverändert. Auch die Geschwisterermäßigung für das zweite Kind sowie die Beitragsfreiheit für das dritte und alle weiteren Kinder bleiben bestehen.

Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.