Führungszeugnis beantragen


Terminvereinbarung erforderlich!
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-115
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
hnickel@ lohr.de

Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de

 

 

 

Ein Führungszeugnis müssen Sie persönlich beantragen und dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Anträge stellen Sie im Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Einfache Führungszeugnisse können Sie auch über unseren Bürgerservice Online beantragen. Dies ist mit und ohne Bayern-ID möglich.

Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie hier buchen.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke wird ausschließlich an die antragstellende Person gesendet. Die Bearbeitung dauert beim Bundesamt für Justiz in der Regel ein bis zwei Wochen.

Brauchen Sie das Zeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, wird es unmittelbar dorthin geschickt. Halten Sie dafür die Behördenanschrift und den Verwendungszeck beziehungsweise das Aktenzeichen bereit.

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, wird eine schriftliche Bestätigung jener Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Gebühren*
Führungszeugnis 13,00 Euro

* Die Gebühr muss bei der Antragstellung bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.


Meldewesen

  • Führungszeugnis (kostenpflichtig)
    Beantragen eines einfachen Führungszeugnisses
    (Bei allen anderen Führungszeugnissen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich)
  • Einfache Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
  • Erweiterte Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
  • Zuzug
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Umzug
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt
  • Statuswechsel einer Wohnung
    Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. Wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Abmeldung ins Ausland
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Nebenwohnung anmelden
  • Nebenwohnung abmelden
  • Antrag Übermittlungssperre
  • Antrag Auskunftssperre
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt
  • Einfache Melderegisterauskunft (kostenpflichtig)
Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses erreichen Sie über den oben stehenden Link oder direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

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