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Kontakt

Stadtarchiv Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main

Marina Hanas, Leiterin
mhanas@ lohr.de

Bauaktenarchiv

Sie sind auf der Suche nach Baugenehmigungsakten?

Das Stadtarchiv verwahrt die Baugenehmigungsakten des Stadtgebiets einschließlich der Stadtteile von 1842-2000. Für jüngere Akten ist das Landratsamt MSP der richtige Ansprechpartner, da Lohr seit 2001 nicht mehr untere Bauaufsichtsbehörde ist.

So stellen Sie Ihre Anfrage richtig:

  • Bitte richten Sie Ihre Anfrage schrifllich an links genannte E-Mail-Adresse und nennen Sie alle Informationen zum Gebäude, die Sie haben:
    Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Betriebsgebäude, Lagerhalle, Garage...), Adresse, Flurnummer, aktuelle Eigentümer, einstige Eigentümer, Baujahr (auch bei Umbaumaßnahmen) und gerne auch - sofern bekannt - Bauherren, Architekten und bei alten Häusern die alte Hausnummer. Alle Informationen helfen bei der Bauaktensuche und verkürzen die Wartezeit.
     
  • Zudem benötigen wir einen Eigentumsnachweis (z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug oder Erbschein), da nur der Eigentümer Einsicht in die Baugenehmigungsakte erhalten kann. Bitte hängen Sie diesen Nachweis Ihrer E-Mail-Anfrage an.
     
  • Sind Sie nicht Eigentümer, benötigen wir zusätzlich eine Bevollmächtigung vom Eigentümer. Bitte ebenfalls der E-Mail anhängen.
     
  • Der Eigentumsnachweis und ggf. eine Bevollmächtigung sind unbedingt erforderlich! Unvollständige Anfragen werden nicht bearbeitet. Es erfolgt keine Benachrichtigung. 
     
  • Achtung, E-Mail-Anhänge dürfen insgesamt nicht größer als 10 MB sein. 


Das Stadtarchiv bietet den Service, die Bauakten bereit zu stellen und dem Antragsteller nach Terminvereinbarung eine Einsichtsnahme zu ermöglichen. Bitte bringen Sie bei Ihrem Termin Ihren Personalausweis mit. Nur im Ausnahmefall können Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung und Baupläne ohne vorherigen Besuch eingescannt übermittelt werden (kostenpflichtig und nur bei vertretbarem Zeitaufwand). In Zeiten hoher Arbeitsauslastung ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir leisten keine Auswertung der Akte, suchen nicht bestimmte Unterlagen heraus und scannen/kopieren auch keine kompletten Akten. In solchen Fällen ist zwingend eine Terminvereinbarung und ein persönliches Erscheinen notwendig. Gerne können Sie bei Ihrem Termin die Unterlagen selbst abfotografieren.

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