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Bewohnerparkausweise


Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-116
Fax: 09352/848-464
einwohneramt@ lohr.de

Bewohner im Altstadtbereich können einen Bewohnerparkausweis bei der Stadt Lohr a.Main beantragen. Sie müssen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügen. Es wird nur ein Parkausweis pro Anwohnerin/Anwohner ausgestellt.
Per Stadtratsbeschluss wurde festgelegt welche Straßenzüge betroffen sind.

Der Bewohnerparkausweis wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kostet für ein Jahr 30,00 Euro.
Bei der Ausstellung wird das Autokennzeichen im Ausweis eingetragen. Änderungen tragen stets die Sachbearbeiter der Stadt Lohr a.Main ein.

Jeder Inhaber eines Bewohnerparkausweises ist berechtigt sein Fahrzeug auf allen ausgewiesenen Bewohner-Parkplätzen abzustellen. Ein Teil ist rund um die Uhr, ein anderer Teil nachts und am Wochenende reserviert. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

Online Verfahren

--> Bewohnerparkausweis beantragen (kostenpflichtig)

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