Schwerbehinderten-Parkausweise
Terminvereinbarung erforderlich!
- online oder telefonisch -
Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
hnickel@ lohr.de
Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de
Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de
Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de
Im Stadtgebiet sind Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde reserviert. Das Auslegen des Schwerbehinderten-Ausweises oder anderer Ausweise alleine reicht nicht dazu aus, um diese Stellplätze rechtmäßig zu nutzen.
Ein Schwerbehinderten-Parkausweis kann bei der Stadt Lohr a.Main beantragt werden. Es gelten ausschließlich der hellblaue oder der orange Parkausweis. Er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Schwerbehinderten-Parkausweises sind die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis. Außerdem muss ein Bescheid einer Regionalstelle Bayern für Familie und Soziales, sowie ein Foto des Antragstellers vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilen die Regionalstellen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales sowie die Stadt Lohr a.Main.