Mit Hund in Lohr a.Main


Hundesteuer

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Daniela Lutz

Zimmer: 2.08/2.OG
Telefon: 09352/848-312
Fax: 09352/848-8-312
dlutz@ lohr.de

 

Noah Schömig

Zimmer: 2.06/2.OG
Telefon: 09352/848-310
Fax: 09352/848-8-310
nschoemig@ lohr.de

 

Hundesteuer

Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer zahlen. Sie können den Erfassungsbogen bereits zu Hause ausfüllen und dann unterschrieben in der Kämmerei abgeben. Die Hundemarke erhalten Sie, wenn alle Formalitäten erledigt sind. Die Marke muss immer getragen werden.

Hinweise zur Hundehaltung in Lohr

  • Für den Notfall hat die Stadt Lohr an beliebten Spazierwegen Stationen mit Hundekot-Beuteln eingerichtet, beispielsweise an mehreren Stellen am Mainufer, in der Anlage und der Wöhrde.
  • Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen müssen Hunde angeleint werden. Die Leine darf höchstens 120 Zentimeter lang sein.
  • Auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten.
zum Seitenanfang