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Ablauf einer standesamtlichen Trauung


Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de


Was passiert bei einer standesamtlichen Hochzeit?


Bevor es losgeht:

Im Regelfall ist der Standesbeamte/die Standesbeamtin bereits 20 min. vor Traubeginn im Trauzimmer (ausgenommen Hotelgasthof Buchenmühle und Hotel Michel & Friends). Sie können bereits jetzt in das Trauzimmer, um noch eventuelle Dekorationen anzubringen, Musikinstrumente aufzubauen u.ä.

 

Begrüßung:

Eingetretene Änderungen seit der Anmeldung bis zur Heirat?

Jetzt muss noch geklärt werden, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen ergeben haben, welche die tatsächlichen Verhältnisse der Ehefähigkeit der Brautleute betreffen.

Nach den einleitenden Worten der Standesbeamtin/des Standesbeamten wird für die Niederschrift über die Eheschließung förmlich die Anwesenheit der Brautleute und ggf. auch von Trauzeugen und Dolmetschern festgestellt. Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte wird ebenfalls abschließend die gewünschte Namensführung in der Ehe verlesen. Änderungen wären hier notfalls noch möglich.
Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist für die Dauer der Ehe unwiderruflich - einen bei der Eheschließung bestimmten Ehenamen können Sie nicht wieder ändern. Eine Hinzufügung zum Ehenamen kann auch später erfolgen und auch widerrufen werden. Nach deutschem Recht kann eine Namensentscheidung im Rahmen der Heirat oder auch später erfolgen (keine Frist!).

Sofern keine wesentlichen Änderungen festgestellt wurden und alle Daten korrekt in der Niederschrift eingetragen sind, kann die Trauung mit einer Ansprache der Standesbeamtin/des Standesbeamten beginnen.


Die Trauung:                    

Üblicherweise richtet nun die Standesbeamtin/der Standesbeamte einige Worte (5-max.10 Minuten) an das Brautpaar. Falls Sie keine Trauansprache wünschen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.

 

  • der rechtliche Teil - Das Jawort: Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 BGB). Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte wird Sie einzeln und nacheinander fragen, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Anders als bei der kirchlichen Trauung müssen Sie beim Standesamt keine langen Sätze oder Trauformeln auswendig lernen und nachsprechen - Ihr deutliches "Ja" genügt vollkommen. Sie dürfen natürlich gerne mehr Worte nutzen, ein "Ja" sollte dabei jedoch eindeutig enthalten sein.
  • Ausspruch der Standesbeamtin/ des Standesbeamten: Mit dem Jawort beider Eheschließenden ist dann eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen. Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte stellt daher deklaratorisch fest, “dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind” (§ 1312 BGB).

 

Ringwechsel (optional):
Ob Sie sich auch auf dem Standesamt die Eheringe anstecken möchten oder nicht, ist optional. Ein Ringwechsel ist ein symbolischer Akt, der keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit Ihrer geschlossenen Ehe haben wird.

 

Wie müssen Sie in der Niederschrift der Eheschließung unterschreiben?
Haben Sie bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmt (z.B. Name des Mannes), so unterschreibt die Frau die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügt ihren Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, also z.B. Martha Mustermann geb. Maier.

 

Gratulation:
Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte beglückwünscht Sie zur Eheschließung und überreicht Ihnen Ihre Eheurkunden und evtl. das Stammbuch der Familie.
Wenn Sie möchten können Sie uns Ihr Stammbuch (ein Erwerb beim Standesamt Lohr a.Main ist leider nicht möglich) gerne vorab vorbei bringen. Wir händigen Ihnen das Stammbuch dann nach der Eheschließung gerne "befüllt" wieder aus.


Hinweis:
Die o.g. Angaben entsprechen einem groben Muster. Jeder Standesbeamte/Jede Standesbeamtin gestaltet seine/ihre Trauungen selbst, sodass sich Abweichungen ergeben können.
Auch Sie selbst können Ihre Trauung mit gestalten. Bitte geben Sie bei der Anmeldung der Eheschließung an, ob Sie vielleicht Musik an einer bestimmten Stelle (z.B. beim Ringtausch) abspielen lassen möchten oder ob Sie selbst Ehegelöbnisse verfasst haben, die Sie vortragen möchten.

 

 

Fotos/Videos.....

  • Bild- und Tonaufnahmen (auch Videoaufnahmen) 
    während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten bzw. Standesbeamtin vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über solziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitrechts zumindest der Standesbeamtin/ des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin/den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.

    Alle erstellten Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten oder aufgenommenen Person(en) in Bild und Wort aufgenommen, verbreitet oder veröffentlicht werden (Europäische Datenschutz-Grundverordnung). Bitte informieren Sie Ihre Gäste rechtzeitig über die Absicht Foto- und/oder Videoaufnahmen zu tätigen und holen auch deren Zustimmung ein.
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