An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes


Terminvereinbarung unbedingt erforderlich!

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-115
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
hnickel@ lohr.de

Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

 

 

Jede Person, die in Lohr a.Main eine Wohnung bezieht, muss das beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag des Wohnungswechsels. Die Anmeldung ist nur in den Räumen der Stadt Lohr a.Main möglich, da eine Unterschrift nötig ist.

Wohnungsgeber-Bescheinigung mitbringen
Zur Anmeldung müssen Sie die aktuell gültigen Ausweispapiere mitbringen. Außerdem muss die unterschriebene Wohnungsgeber-Bescheinigung vom Vermieter vorliegen. Bezieht der Eigentümer selbst die Wohnung, füllt er eine Eigenerklärung aus. Das An- oder Ummeldeformular können Sie bereits zu Hause ausfüllen, das verkürzt den Vorgang im Rathaus.

Abmeldung nur bei Umzug ins Ausland
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Nur bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt nötig.


Meldewesen

  • Führungszeugnis (kostenpflichtig)
    Beantragen eines einfachen Führungszeugnisses
    (Bei allen anderen Führungszeugnissen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich)
  • Einfache Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
  • Erweiterte Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
  • Zuzug
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Umzug
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt
  • Statuswechsel einer Wohnung
    Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. Wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Abmeldung ins Ausland
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
  • Nebenwohnung anmelden
  • Nebenwohnung abmelden
  • Antrag Übermittlungssperre
  • Antrag Auskunftssperre
    Hier ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt
  • Einfache Melderegisterauskunft (kostenpflichtig)
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