• Leben und Arbeiten
    Alles an seinem Platz

    Hier können Sie zum Bereich Leben und Arbeiten wechseln

    x
  • Tourismus und Kultur
    Alles an seinem Platz

    Hier können Sie zum Bereich Tourismus und Kultur wechseln

    x

Veranstaltungen & Schankerlaubnis

Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
gewerbeamt@lohr.de

 

Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Findet das Event auf öffentlicher Fläche statt? Dann benötigen Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis.

Vorübergehende Schankerlaubnis

Vereinsfeier, Fasching, Kirchweih, Sommerfest: Wenn Sie alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie bei der Stadt Lohr a.Main eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen. Dafür wird eine Gebühr fällig. Sie richtet sich nach der Dauer und Größe der Veranstaltung. Der Jugendschutz ist in jedem Fall einzuhalten.

zum Seitenanfang