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Aufhebung: Feuerverbot


Eintrag vom 11.05.2026, 14:04 Uhr

Die Stadt Lohr a.Main hebt das am 27.04.2026 erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im gesamten Stadtgebiet mit sofortiger Wirkung zum 11.05.2026 auf.
Grund für die Aufhebung sind die Niederschläge der vergangenen Tage sowie die dadurch veränderten Witterungsbedingungen.
Trotz der Aufhebung des Verbots weist die Stadt Lohr a.Main ausdrücklich darauf hin, weiterhin besondere Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer walten zu lassen und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Wichtige Hinweise

Die Stadt Lohr a.Main macht zudem auf folgende geltende Vorschriften aufmerksam:

  • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist gemäß der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) sowie der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle (PflAbfV) ausschließlich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf dem Grundstück zulässig, auf dem die Abfälle angefallen sind.
  • Offenes Feuer darf im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald nicht entzündet werden.
  • In den Wäldern gilt für Besucherinnen und Besucher ein Rauchverbot im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober.
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