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Beglaubigungen

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Beglaubigung von Kopien
Das Standesamt beglaubigt auf Ihren Wunsch Kopien, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie von einer deutschen Behörde benötigt wird. Um eine Beglaubigung vornehmen zu können, müssen die Originale vorgelegt werden. Ausländische Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn eine Übersetzung mit dem Originaldokument verbunden ist.

Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie muss von Ihnen selbst mitgebracht werden. Das Dokument muss jeweils vollständig kopiert werden.

Gebühr
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beglaubigung. Im Regelfall werden 5,00 € je Beglaubigung fällig.

 

WICHTIGER HINWEIS:
Eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) darf grundsätzlich nur das Standesamt ausstellen, das das betreffende Personenstandsregister führt. Eine Beglaubigung von deutschen Personenstandsurkunden erfolgt im Standesamt nicht. Bitte wenden Sie sich daher an das jeweilige registerführende Standesamt, z.B. bei einer Geburt oder Eheschließung in Lohr a.Main an das Standesamt Lohr a.Main.

 

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Beglaubigung von Unterschriften
Das Standesamt beglaubigt auf Ihren Wunsch auch Unterschriften, soweit diese zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Unterschrift muss persönlich im Standesamt geleistet werden (bitte nicht schon zuhause unterschreiben)

Gebühr
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro je Unterschrift.

 

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Unterschriftsbeglaubigungen in privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Grundstücks- oder Erbschaftsangelegenheiten, nur von einem Notar vorgenommen werden dürfen !

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